Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Alterssicherung von Arbeitnehmern dient. Daneben unterliegen weitere Personen der Versicherungspflicht; auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Neben der Altersrente werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen damit die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene Rente (Generationenvertrag). Außerdem gibt es erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutschen Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuchs
. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)

Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhalt.
Dieser Artikel behandelt die private Rentenversicherung. Sie ist im Grunde eine Lebensversicherung, jedoch wird nicht das Risiko des zu frühen Todes (Versicherung auf den Todesfall), sondern das (wirtschaftliche) Risiko des zu langen Lebens (Versicherung auf den Erlebensfall) abgesichert. (wikipedia)